(09.07.2017, 09:51)Silke Uhlendahl schrieb: Ich weiß nicht mehr wo mich die Frage erreicht hat, darum stelle ich das einfach mal hier ein.
Es ging um die Frage ob man gleichzeitig Arzt und HP sein könne.
Bei Zahnärzten gibt es die Konstellation schon ganz oft - bei Humanmedizin sieht das wohl anders aus:
https://openjur.de/u/484317.html
Hallo Silke, hallo miteinander,
klare Frage, klare Antwort: Nein!
§ 1 Abs. 1 HeilprG regelt die Möglichkeit - und damit auch den Anspruch - zur Zulassung zum Heilpraktiker: " Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein (approbiert), ausüben will, bedarf dazu der Erlaubmis".
Dieser kleine Nebensatz wird in der Rechtsprechung als Bedingung/Voraussetzung für die HP-Zulassung gesehen (so schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1967, auf das sich die Verwaltungsgerichte bis heute berufen - siehe Silkes Link).
Viele Ärzte haben auch in der Zwischenzeit versucht, die HP-Erlaubnis zu erhalten (Vorteile bei: Kostenabrechnung, den Dokumentationspflichten, Therapiefreiheit usw.), sind aber alle bei den Behörden und vor Gerichten gescheitet.
Bei Zahnärzten stellt sich die Situation völlig anders dar, denn die sind auf die Behandlung des "Mundbereiches" eingeschränkt und dürfen die sonstige Heilkunde garnicht ausüben (sind somit nicht als Arzt bestallt/approbiert - sondern nur als "Zahnarzt")!
Deshalb beantragen immer wieder Zahnärzte die Zulassung als Heilpraktiker und können diese auch erhalten (wenn sie denn die Zulassungsüberprüfung bestehen).
GlG aus Kenzingen
Horst