(09.07.2017, 19:30)stephanme schrieb: Ich glaub das sind zwei Themen:
1. Wie Horst mal wieder nachvollziehbar belegt: Ein Arzt kann kein HP sein (Ausnahme Zahnarzt)
2. "Ein Arzt darf ohne Fachausbildung keine Praxis für Psychotherapie aufmachen", korrigiere mich, Horst, wenn ich falsch liege, aber ein HP darf ebenfalls keine Praxis für Psychotherapie aufmachen, weil der Begriff "Psychotherapie" reserviert ist für Psychotherapeuten, also bsp. Fachärzten für Psychotherapie, viele Jahre Stundium und Ausbildung...
Aber ein Arzt hat ja nun mal bereits eine Heilerlaubnis und darf doch genauso die gleichen Therapieformen anbieten wie jeder HP/HPP (mir entsprechenden Aus-/Weiterbildungen), natürlich gibt es dann auch Beschränkungen, so wie HPP nicht alle psychischen Krankheiten behandeln darf, darf es dieser "normale" Arzt dann auch nicht. Was spricht dagegen, wenn ich als Internist EFT, Akupunktur oder Globulis einsetze, solange die Patienten das selbst bezahlen?
Hallo Stephan, hallo miteinander,
also bei der aufgeworfenen Frage muss man/frau klar unterscheiden zwischen 1. der formalen Berufsbezeichnis "Psychotherapeut" und 2. dem praktischen psychotherapeutischen Arbeiten mit dem Patienten.
Zu 1. Der Begriff "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt und zugelassenen ärztlichen bzw. psychologischen "Psychotherapeuten" - jeweils zugelassen - vorbehalten
(§ 1 Berufsausübung Psychotherapeutengesetz:
(1) Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" (paralleles gilt für den ärztlichen Psychotherapeuten).
2. Hiervon zu unterscheiden ist die praktische Therapie eines Patienten mit psychotherapeutischen Methoden. Diese ist nicht den Psychotherapeuten vorbehalten, sondern unterfällt der Therapiefreiheit für Ärzte und HPs. Diese dürfen sich nur nicht als "Psychotherapeuten" firmieren (z.B. in PraxisSchildern, Flyern oder auf der Homepage).
GlG aus Kenzingen
Horst