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Münsteraner Memorandum und evtl. Berufsverbot für HP
#19
(30.08.2017, 18:58)Chania schrieb: Liebe Isolde,

danke auch von mir. Aber neue Leitlinien in Richtung Regelung/ Vereinheitlichung der Ausbildung bzw. ein Curriculum, sowohl für HP als auch HPP, gibt es noch nicht - oder lese ich das falsch? Also sprich, was konkret für Vorgaben ist noch in der Entscheidungsfindung...
Wisst Ihr, ob in dieser Richtung etwas geplant ist?

Hallo Chania, hallo miteinander,

also die angesprochenen neuen Richtlinien sollen "Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der" Heilpraktikererlaubnis enthalten. Entscheidendes Kriterium für die hierzu durchzuführende Zulassungsüberprüfung ist stets die Fragestellung, ob die beabsichtigte "Ausübung der Heilkunde durch den Betreffendenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde".

Diese Richtlinien werden vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern aktuell erst noch erarbeitet; sollen spätestens bis zum 31.12.2017 veröffentlicht werden und dann nach 3 Monaten nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten.

Es geht daher nur um eine Vereinheitlichung der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der HP-Anwärter und nicht um eine Regelung der erforderlichen Ausbildung als Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker.


Die zu erstellenden Richtlinien sind vom Bund unter Beteiligung der Bundesländer zu erlassen. Die Bundesländer haben bislang schon jeweils eigene Richtlinien hierzu erarbeitet, die nun - erstmals - vereinheitlicht werden sollen und dann im gesamten Bundesgebiet einheitlich gelten werden. Es ist daher zu erwarten, dass sich die neuen Bundesrichtlinien weitgehend an den bisherigen - soweit jetzt schon weitestgehend übereinstimmenden - Länderrichtlinien ausrichten werden.

GlG
Horst
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RE: Münsteraner Memorandum und evtl. Berufsverbot für HP - von Horst - 02.09.2017, 21:05

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