(08.09.2017, 07:05)Claudia64 schrieb: Das einzige, was mir Sorge macht, wäre die Idee künftig nur noch Leute zuzulassen, die bereits eine medizinische Vorbildung in einem entsprechenden Ausbildungsberuf haben.
Das könnte ich als absoluter Quereinsteiger mit 53 halt nicht mehr nachholen....
LG Claudia
Ja, diese Sorge würde ich mit Dir teilen, Claudia
Als die Umsätze in unserem online-shop zurück gingen hatten wir vor ein paar Jahren die Idee, ein Vertriebsnetz für Inkontinenzversorgung und Pflegehilfsmittel (hauptsächlich innerhalb der 40-Euro-Pauschale) aufzubauen
Die Erfahrung meiner Frau als fachfremde Mitarbeiterin in einem Sanitätshop, meine lange zurückliegende Erfahrung als Zivi und Aushilfe in der stationären Altenpflege, wir sind beides Kaufläute und haben die online-Vertriebserfahrung, das alles hätte uns absolut hinreichend qualifiziert
Nicht so in Deutschland, da brauchts ne einschlägige Ausbildung im Pflege- oder Physiobereich. Jemand der vor 30 Jahren mal ne Ausbildung als Arzthelferin gemacht und drei Jahre da gearbeitet hat, darfs so eine Unternehmung führen, auch wenn er von all dem nichts versteht.
Derartige Regelungen sind leider keine Qualitätsgarantie, aber so sind Verordnungen leider manchmal
Sollte es passieren, dass man eine einschlägige Berufsherkunft vorbringen muss, was ich nicht hoffe, dann wird es hoffentlich einen Weg des Quereinstiegs gegen, ggfs. durch den Nachweis von Praktika oder praktischen Seminaren, oder erst dann HP sein darf, wenn er ein gewisses Maß an Therapien erlernt hat. Das würde dann bedeuten, dass unsereins nicht noch ne dreijährige Ausbildung Voransetzen muss, aber natürlich mehr ableisten muss.
Lassen wir und überraschen was kommt und Gas geben dass wir mit unserer Ausbildung fertig werden
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben
Dann reibe die dunkle bis sie glänzt