ich sehe ja durchaus die Problematik. Und es ist auch klar und legitim, dass die Schule ein Wirtschaftsunternehmen ist und auch gewinnorientiert arbeiten muss, um "über die Runden" zu kommen.
Aber für den Fall, den Du hier ansprichst (Zugfahrkarte, Übernachtung), ware es auch wünschenswert, wenn die Schule in ihrem Buchungssystem etwas flexibler wäre und man dann vielleicht auch auf andere Kurse "umbuchen" könnte. Eine Zugfahrkarte kann man i.d.R. zurückgeben, mit den Vermietern kann man meist reden und eine einvernehmliche Lösung finden. Aber warum kann man Zaahlungen für Kurse, an denen man aus Gründen, die man nicht verschuldet hat, nicht teilnehmen kann, einfach auf andere Kurse anrechnen? Das wäre doch auch mal eine Überlegung. UNd buchhalterisch wäre das kein Problem!
Gabi
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