herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
(12.11.2017, 15:00)yvonneer schrieb: Fallen Entspannungskurse und Entstannungstherapie unter Gewerbe? Brauche ich dafür einen Gewerbeschein?
Hallo Yvonne,
wenn Du einer Tätigkeit nachgehst, bei der du Geld verdienst, brauchst du immer einen Gewerbeschein. Du hast dann ein einkommensteuerpflichtiges Gewerbe und musst Steuern abführen.
Wenn Du einer Tätigkeit in einem ausgebildeten Gesundheitsberuf nachgehst, als Arzt, Heilpraktiker etc. und rechnest (ICD10/11 Diagnoseschlüssel) via einer Krankenkasse ab, dann gehst du einer Einkommensteuer befreiten Tätigkeit nach. Jedoch musst du dich trotzdem als Heilberuf Ausübender beim Gewerbeamt anmelden.
Hinweis: diese Antwort ist keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit.