Ich hoffe, dass ich an dieser Stelle mit meiner Frage richtig bin! Ich möchte gerne zeitnah mit der HP-Ausbildung beginnen. Der vorläufige Plan ist der, dass ich in einer Einliegerwohnung, die zu unserem Haus gehört, eine eigene Praxis eröffne. Klar kann in der Ausbildungszeit noch ganz viel passieren und sich ändern, aber da wir grad jetzt ein paar Umbauten am Haus vornehmen müssen, möchte ich mir mit denen die Möglichkeit einer Praxiseröffnung nicht kaputt machen. Und damit komme ich zu meiner eigentlichen Frage:
Ist hier jemand aus dem Landkreis Traunstein, der sich mit den räumlichen Anforderungen an eine Praxis auskennt?
Ich habe das bereits mit dem Bauamt der Gemeinde abgeklärt, die gäben ihr ok. Dann habe ich mit dem Gesundheitsamt telefoniert - die hatten keine Ahnung ob es irgendwelche Vorschriften (ich dachte an Bodenbeläge, Deckenhöhe, Waschbecken im Behandlungsraum bei invasivem Arbeiten und solche Dinge) gibt und haben mich ans Landratsamt verwiesen. Das Landratsamt wusst auch von nichts und hat mich an das Gesundheitsamt in München verwiesen. Die Dame am Münchner Gesundheitsamt sagte, es gäbe ganz sicher Vorschriften, die Praxis würde vor der Eröffnung schließlich vom Gesundheitsamt begangen und müsste bestimmte Anforderungen erfüllen, dafür sei aber München nicht zuständig sondern das "eigene" Gesundheitsamt, also Traunstein. Dort habe ich dann nochmal angerufen und es wurde mir gesagt, die Praxen würden nicht begangen, es gäbe keine Vorschriften. Kann das denn sein? Kann mir das jemand bestätigen?
Die Räume wären schon nach bestem Wissen und Gewissen geeignet, sprich Parkplatz, eigener Eingang und Wartebereich sind vorhanden, Toilette für Patienten, Waschbecken im Behandlungsraum, abwischbare Böden (Holz und Fliesen). Die Raumhöhe liegt knapp über 2,33 m, der gesamt Bereich ist knapp 50 m2 gross glaube ich.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüsse
Anne