zuerst einmal vielen Dank, dass Du nicht aufgibst und uns HPP-Anwärtern immer wieder rätselhafte Fragen stellst.
Dann versuche ich mich 'mal in der Beantwortung Deiner Frage:
Sollte ich als Therapeutin in eine solche Situation kommen, wäre es nicht richtig, die Therapie fortzuführen. Es könnte z. B. eine Übertragung/Gegenübertragung zugrunde liegen, die den Therapieerfolg beeinflussen könnte. In diesem Fall würde ich den Klient dabei unterstützen, einen anderen Therapeuten zu finden, mit dem er die Therapie fortführen kann. Ich selbst würde mich um Supervision bemühen, um mir über eventuelle eigene Themen diesbezüglich klar zu werden und (auch) künftig richtig zu handeln.
Dazu gibt es eine Regelung in der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer - die Abstinenzregel. Die darin enthaltenen Regelungen sind meiner Ansicht nach auch eine gute Orientierung für den HPP, obwohl ich dazu bisher explizit nichts gefunden habe und obwohl dem HPP ja auch nicht der Entzug der Approbation drohen würde (so wie im schlimmsten Fall einem psychologischen Psychotherapeut), dies liegt einfach auch in der Verantwortung eines HPP. Vielleicht mag hierzu jemand etwas ergänzen oder korrigieren?
Der Therapeut hat eine besondere Verantwortung und Einfluss auf den Patienten/Klienten und sollte "nicht in Erscheinung treten" - z. B. schildert er unter anderem seine Gefühle und Bedürfnisse nicht.
Ich hoffe, ich liege mit meiner Einschätzung nicht komplett daneben - aber auch dann bin ich froh über den Lerneffekt
Liebe Grüße
Karin