eine generelle Antwort auf die Fragen nach gemeinsamer Homepage, Visitenkarte und Impressum lässt sich nur anhand konkreter Vorlagen geben. Der genaue Inhalt entscheidet stets über die rechtliche Bewertung.
Deshalb mein Vorschlag: Bei der strikten Trennung bleiben, wobei die getrennten Homepages ja aufeinander verlinken können und - je nach der Interessenlage eines potentiellen Kunden - auch eine gezielte Visitenkarte überreicht werden kann, was dann die aktuelle Bedürfnislage eines Kunden spezieller anspricht.
GlG
Horst