wie handhabt Ihr das mit dem Behandlungsvertrag und der Hornorarvereinbarung.
Ist es rechtens, die Honorarvereinbarung in den Behandlungsvertrag unter einen speziell ausgewiesenen Punkt aufzuführen?
Ich habe mich eingelesen und finde Verschiedenes.
Manche HPs haben einen Behandlungsvertrag und eine seperate Honorarvereinbarung. Mache haben es kombiniert. In Hinblick auf die Patienten denke ich, dass weniger mehr ist, doch mittlerweile fasst mein Behandlungsvertrag a.G. Datenschutzthematik auch schon 4 Seiten inkl. Honorarvereinbarung...
Wie macht Ihr das und wie ist das aus rechtlicher Sicht zu beurteilen?
Alles Liebe und Danke für Eure Erfahrungen
Sibylle