ich lasse mir einen Behandlungsvertrag unterschreiben, die Honorare sind separat einsehbar und können auf Wunsch ausgedruckt mitgenommen werden. Die neuen Bestimmungen der DVO habe ich auf einer separaten Folie vorliegen, auf die ich im Vertrag hinweise. Ich habe aber in 12 Jahren noch nicht einen Patienten gehabt, den das ernsthaft interessiert hat. Anfangs hatte ich das alles inkl. einer Anti-Suizid-Vereinbarung auf 2 eng beschrieben A4-Seiten, inzwischen stark reduziert, damit die Patienten wenigstens lesen, was sie da unterschreiben.
Viele Grüße
Christiane