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Als Berater mit Ölen und Bachblüten arbeiten
#2
Hallo Miteinander,
soweit sich diese Anfrage auf Beratung, Verkauf und Anwendung von freiverkäuflichen Aromaölen und Bachblüten durch eine(n) Gesundheits- und/oder WellnesberaterIn richtet, sehe ich keine Hinderungsgründe, soweit keine Heilbehandlung und/oder "Geburtshilfe" i.S.d. Hebammengesetzes damit verknüpft werden.


Zur Erinnerung: § 4 Hebammengesetz:
§ 4
Abs. 1

"Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen
mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder „Entbindungspfleger” sowie
Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge
zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.
(2) Geburtshilfe im Sinne des Absatzes 1 umfasst Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an,
Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs

Dementsprechend erhalten Absolventen nach Durchführung des Aromaöl- und Bachblütenseminars und der Erreichung der Zertifizierungsvoraussetungen auch ein Zertifikat als "BeraterIn" und können dies auch in ihren Veröffentlichungen angeben.

GlG

Horst
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Als Berater mit Ölen und Bachblüten arbeiten - von Horst - 26.04.2018, 17:27

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