Danach darf man also nach Durchführung der Webinare "Aroma" und "Bachblüten", diese am Kunden einsetzen und alles tun, was der Gesunderhaltung, der Bewältigung von Alltagsproblemen, Partnerschaftskonflikten, Entspannung, Wellness dient.
Was man als BeraterIn nicht darf: Krankheiten behandeln. Dies bleibt dem Arzt und dem Heilpraktiker vorbehalten.
Ein Beispiel für den Einsatz von Aromölen und Bachblüten hatten wir ja gerade in der lezten Zeit hier im Forum öfter erwähnt, und zwar bei der Ausbildung zum Lerncoach. Denn hier bietet sich dieser Einsatz ja auch an. Und so müsste ein hibbeliges Kind eine ganz andere Bachblüte/Aromöl bekommen als ein verträumtes.
Aromöle und Bachblüten sind auch gerade während der Schwangerschaft, Stillzeit und Babyzeit wundervolle Mittel um Mutter, Vater, Kind wirkungsvoll zu unterstützen. Und so bekommt eine ängstliche Mutter wieder eine ganz andere Bachblüte verordnet als z.B. eine ungeduldige.