Soweit ich weiß, haben Heilpraktiker, die Ihre Praxis bereits jetzt als invasiv angemeldet haben aber dann Bestandsschutz.
Daher sollten alle Heilpraktiker, die Ihre Praxis nicht als invasiv angemeldet haben, aber zu einem späteren Zeitpunkt
vorhaben eine entsprechende Tätigkeit auszuüben dies unbedingt schnellstmöglich nachholen.
Die Verbände versuchen allerdings eine Einschränkung zu vermeiden. Ob es gelingt, wird sich zeigen.