herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Zitat:Da der Block 4 sehr individuell zu sein scheint, macht es in meinen Augen Sinn, diesen öfter zu besuchen.
Ja - der Block 4 kann durchaus auch mehrfach belegt werden. Er ist durch die TN Fälle ja variabel und immer sind neue Sachen dabei.
Zitat:Ich habe eine Freundin / Patientin mit unerfülltem Kinderwunsch (natürlich auch noch relevanten Vorerkrankungen). Der Kurs zum Thema Kinderwunsch ist allerdings erst im Sommer daher habe ich das leider noch nach hinten schieben müssen. Aber wäre das möglich auch so einen Fall vorzustellen, also auch einen Fall den ich allein noch nicht behandeln kann?
Ja- du kannst auch einen "hypothetischen" Übungsfall vorstellen, bei diesem kann dann besprochen werden was gemacht werden könnte.
Hast du überlegt ( es ist ja regional verschieden) evtl. eine Hausbesuchspraxis anzumelden, um eben bereits anfangen zu können in einem kleinen Rahmen als HP tätig sein zu dürfen?
Zitat:Laut § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes hat man jedoch die Möglichkeit, bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit erwerbstätig zu sein und kann diese Zeit auch nutzen, um eine Selbstständigkeit aufzubauen. Der Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit.
Vielleicht ist das eine Möglichkeit für dich/euch?