ganz herzlichen Dank für Eure Antworten und Eure Mühe. In der Tat fehlt dieser Punkt 9 bei mir unter F20. Die Diagnostischen Kriterien dort sind explizit auf F20.0 - F20.3 bezogen.
Bei der Schizophrenia simplex (F20.6) ist er inhaltlich quasi wieder aufgeführt. Dort heißt es u.a.:
A. Schleichender Progredienz aller drei folgenden Merkmale über einen Zeitrum von mind. einem Jahr.
1. deutliche und anhaltende Veränderungen in einigen früheren Persönlichkeitsmerkmalen, was sich in einem Antriebs- und Interessenverlust äußert, sowie in nutz- und ziellosem Verhalten, in Selbstversunkenheit und sozialem Rückzug.
[...]
Scheint also eine andere Zuordnung zu sein, die durchaus logisch und nachvollziehbar ist.
Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden.
Und die Rastlosigkeit habe ich wieder zur Ratlosigkeit gemacht - danke auch dafür
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Katja
Die wahre Lebenskunst besteht darin, im Alltäglichen das Wunderbare zu sehen. (Pearl S. Buck)