Eine kleine Erinnerung: wenn ihr Arzneimittel in der Praxis gezielt für den Patienten herstellt, dann müsst ihr das der Gesundheitsbehörde melden.
Im Skript Gesetzeskunde habt ihr dazu alles Wichtige erfahren. Hier ein Auszug aus der entsprechenden Stelle:
Melden von selbst hergestellten Arzneimitteln
Wenn man als Heilpraktiker Arzneimittel selbst herstellen möchte, weil man z. B. Eigenblut- oder Eigenurintherapie durchführen möchte, so muss man das bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Dabei sind der verantwortliche Hersteller (in diesem Fall der Heilpraktiker), was hergestellt wird, z. B. Eigenblut) und die evtl. Zusammensetzung (wenn evtl. dem Eigenblut noch etwas zugesetzt wird) anzuzeigen. Es genügt ein formloses Schreiben.
Beispiel einer Meldung:
An die Gesundheitsbehörde
Straße und Ort
Hiermit setze ich Sie in Kenntnis, dass ich in meiner Praxis, die ich am … eröffnen werde (bzw. eröffnet habe), die Eigenbluttherapie durchführe.
Dabei werden 2 ml Blut aus der Vene des Patienten entnommen, homöopathisch aufbereitet (hier schildern, wie Sie das machen). Dieses so aufbereitete Blut wird dem Patienten sofort i.m. injiziert.
Falls Sie dem Blut ein Fertigpräparat beimischen möchten oder es z. B. homöopathisch verdünnen und potenzieren, so muss geschildert werden, wie Sie das machen: z. B. ich entnehme dem Patienten 2 ml Blut aus der Vene, mische das Fertigpräparat (Name) der Fa. (Name) bei. Diese Mischung wird dem Patienten unverzüglich i.m. injiziert.
Verantwortlich für diese Herstellung ist:
Angabe Ihres Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und die Anschrift des Praxissitzes.
Außerdem müssen Sie diesem Schreiben eine (ggfls. beglaubigte) Kopie der Zulassung Ihrer Heilpraktikererlaubnis beilegen.
Hochachtungsvoll
(Unterschrift)