(17.10.2018, 11:45)marionvonda schrieb: Liebe Isolde,
natürlich hätte ich mich normalerweise gewehrt. Aber die Dame in Köln war so unfreundlich, dass ich mir damit glaube ich eher schade :-(
Ich hatte ihr gesagt, dass März 2021 wirklich spät ist und dass das auch rechtlich nicht ok wäre. Da meinte sie "Tja, dann können Sie sich ja einen Prüfungsplatz einklagen" oder so ähnlich. Und "im Übrigen" hätte ich keinerlei Anspruch auf eine neue Prüfung zum nächsten Termin 6 Monate später, sondern müsste den Antrag ganz neu stellen und dann wieder 2-3 Jahre warten. Das wäre eben so.
Für mich heißt das, wer aufmuckt, rasselt durch die mündliche Prüfung. Wenn die Prüfer das wollen, hast du keine Chance. Und dann muss ich evtl. 7 Jahre warten....nee.
Ich werde mir wohl ein anderes Gesundheitsamt suchen müssen. Es ist wirklich blöd.
Liebe Marion,
wenn du durch die Prüfung gefallen bist, ist das richtig das du erneut einen Antrag stellen musst, dass stimmt.
Ist aber überall so, da musst du dann bei deinem zuständigen LA, dann auch den Antrag zurückziehen um dich
erneut anmelden zu können.
Aber einen durch die Prüfung rasseln lassen, weil du dich gewehrt hast, wäre ein noch größeres Unding, als
einen durch die Prüfung fallen zu lassen, weil der AA noch seine Quote erfüllen muss.
Also hab Mut, du hast nix zu verlieren! Und Isolde kann es ja auch aus langer Erfahrung berichten.
Simone