ich stand vor ein paar Monaten vor der selben Fragestellung. Ich hatte mich für Oktober 2019 zur Prüfung in Karlsruhe angemeldet und war beim Ausfüllen der Unterlagen mit den gleichen Vorgaben konfrontiert wie Marie in Heilbronn. Allerdings macht das Gesundheitsamt im Infoblatt zur Überprüfung auch diese Einschränkung: "Wir weisen darauf hin, dass fehlende Ausbildungsnachweise formal keinen Hinderungsgrund für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen. Andererseits sind vertiefte Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das den allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt, die Voraussetzung für die Befähigung, Klienten psychotherapeutisch behandeln zu können. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren voraus."
Ein Anruf bei der zuständigen Ansprechpartnerin für die Überprüfungen zum HPP in Karlsruhe ergab, dass der Ausbildungsnachweis über ein gängiges Therapiemodell nicht zwingend notwendig ist, das Amt aber die Erfahrung gemacht hat, dass die Prüfung eher zu bestehen ist - gerade auch die mündliche - wenn Therapieerfahrung vorhanden ist, deshalb auch die strenge Formulierung im Infoblatt zur Antragstellung. Das war einleuchtend für mich.
Ich habe deshalb seit September den Lehrgang Cardea-Therapie bei Christine Krokauer (Praxis Seelengarten & Lebensraum in Würzburg) belegt. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und eine begleitende Supervision wird auch hier gefordert. Die Cardea-Therapie beinhaltet ein integratives Konzept und vereint Gesprächspsychotherapie (Rogers, Ellis ...), systemische Arbeit und Hypnotherapie. Diese Kombination spricht mich sehr an und die Ausbildung ist sehr bereichernd. Ich fühle mich hier auf alle Fälle für die Prüfung gut vorbereit, auch wenn ich den Kurs bis zu meiner Prüfung im Herbst 2019 noch nicht ganz beendet habe.
Liebe Grüße
Kerstin