tatsächlich waren alle diese Dinge zur DSGVO vor dem großen Stichtag im Mai 2018 nicht prüfungsrelevant.
Aber da alles einem Wandel unterliegt, tun dies auch die Prüfungsthemen .
Für den Prüfungsvorbereitungskurs studiere ich ja alle Prüfungsprotokolle, derer ich habhaft werden kann und freue mich auch immer, wenn ich dadurch wieder die neuesten Lieblingsthemen der Prüfungsgremien aufspüre.
Dieses Jahr gab es zwei Protokolle, die von einer genauen Befragung nach der DSGVO berichteten (also zwei von denen, die ich zu Gesicht bekam) und der Fragesteller wollte auch genau den Artikel wissen, der auf uns zutrifft. Das Ganze wurde im Rahmen der Gesetze und dem Stichwort "Pflichten als HPP" ziemlich akribisch abgefragt.
Die gute Nachricht ist: es ist nicht soooo riesig viel Stoff und es gibt massenhaft gute Abhandlungen dazu im Netz zu finden - und auswendig lernen muss man es ja sowieso selbst.
Im PV Kurs frage ich es übrigens auch ab dort erwarte ich dann die Antwort:
Grundlage für die Verarbeitung der Patienten-Daten ist die EU-DSGVO, Artikel 9, Absatz 2
Außerdem erhoffe ich mir dann die weiterführende Antwort, dass man eine formrichtige "Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung" bereits beim Erstgespräch aushändigt und die vom Patienten/Klienten unterschrieben werden muss. Dort wird der Patient unter anderem auch über seine Rechte aufgeklärt (Transparenz, Recht auf Einsicht in die aufgezeichneten personenbezogenen Daten und Berichtigung unrichtiger Daten wenn nötig, etc.) Außerdem erfährt er, wer der für ihn zuständige Datenschutz-Beauftragte ist, falls er Beschwerde einzulegen wünscht und wir erklären, wie lange und zu welchem Zweck wir seine Daten speichern.
(Also alle PV-Bucher, die das hier lesen, haben schon einen klaren Vorteil )
Viele Grüße, Regina
https://www.datenschutzexperte.de/gesetz...artikel-9/
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de