Alerdings nützt die Unterschrift vom Hausarzt gar nix im Ernstfall auch nicht die vom amtsgericht. Im akutfall ist es unterlassen Hilfeleistung durch Rettungsdienst. Die haben uns mal den ( natürlich nicht öffentlichen )Rat gegeben Seeeehhhh späätt den Notarzt zu rufen. Wir müssen ihn rufen ( Hilfeleistung) und sie müssen handeln, wenn sie zum Notfall kommen.
So konnte Rea und anschliessende Sonde oder was je nach Schaden dazu kommen kann verhindert werden, aber das ist natürlich nicht der gesetzliche Weg. Von sofern denke ich , dass so ne Verfüugung wirklich eher für längerfristige Situationen gedacht ist, langes Koma, Wachkoma oder so. Im Notfall wird lebernsverlängernd gehandelt und nicht erst nach Verfügung gefragt.
Natürlich kenne ich auch Fälle, da wurden die Behandlungen nciht eingeleitet, interessanterweise in der Mehrheit der Fälle ohne Verfügung. Alles wischei waschi.
Weiss jemand wie das im KH gehandhabt wird?