Die Impfung liegt schon 20 Jahre zurück. Impfschutz bietet die Impfung ca. 10 Jahre, wobei die Möglichkeit einer Restimmunität besteht.
Als Heilpraktiker besteht zwar keine Meldepflicht und auch kein Behandlungsverbot, da es sich dabei aber um eine schwere Erkrankung handelt, die mit verschreibungs-
pflichtigen Medikamenten (evtl. Antibiotika) behandelt werden muss, würde ich an den Hausarzt oder bei schon auftretenden, typischen Symptomen direkt in das Krankenhaus
verweisen.
Liebe Grüße
Silke
Walt Disney