ganz grundsätzlich ist eine Beratungsleistung eine gewerbliche Tätigkeit, eine therapeutische Leistung eine freiberufliche Tätigkeit.
Die meisten Steuerberater raten dazu, hier zwei verschiedene Steuernummern zu beantragen und strikt getrennt abzurechnen.
Ich würde Dir dringend raten, hier ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater vor Ort zu führen, bevor Du startest.
Als Berater darfst Du keine Diagnose stellen und nicht therapieren, also nicht kausal am Krankheitsgrund arbeiten mit dem Klienten.
D.h. sobald Du das tust, bist Du im Therapie-Bereich und damit in der freiberuflichen Tätigkeit.
Du mußt als HPP nicht nach GebüH abrechnen. Du darfst, aber Du mußt nicht.
D.h. Du kannst mit den Patienten vereinbaren, daß sie Rechnungen ohne GebüH-Ziffern bekommen.
Damit nimmst Du ihnen allerdings die Möglichkeit, die Rechnungen steuermindernd beim Finanzamt einzureichen oder mit privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen abzurechnen. Hierüber mußt Du sie unbedingt aufklären.
Ob andere organisatorische Dinge notwendig sind, wie zum Beispiel ein neuer Vertrag, kann vielleicht Silke sagen.
Sie macht den Kurs "Praxisgründung für Therapeuten" hier an der Schule und im Zuge des Kurses kannst Du bestimmt auch solche Fragen im Detail klären.
Hier geht es zu Silkes Kurs:
Praxisgründung für Therapeuten

Anja Flörke