Der Deutsche Ethikrat nahm am 27.06.2019 Stellung und positionierte sich u.a hiermit:
"Der Deutsche Ethikrat hält es aus Gerechtigkeits- und Effektivitätserwägungen nicht für angeraten, Bußgelder oder sonstige finanzielle Sanktionen zur Erhöhung von Impfquoten zu verhängen.
Angesichts der gesetzlichen Schulpflicht ist eine über anlassbezogene zeitweilige Schulausschlüsse zur Gefah- renabwehr hinausgehende generelle Verknüpfung von Schulbesuch und Impfstatus abzulehnen.
Auch der generelle Ausschluss nicht geimpfter Kinder von vorschulischen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (Kitas, Horte, Tageseltern etc.) wird vom Deutschen Ethikrat abgelehnt. In besonderen Einzelfällen sollte der Ausschluss eines ungeimpften Kindes zur Risikovorsorge möglich sein."
Genau diese drei Punkte sind aber die Kernelemente des Spahn'schen Masernschutzgesetzes...