herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
da ich hier im Forum keine passenden Antworten gefunden habe (vll. hab ich auch nur falsch gesucht) hier ein paar Fragen zum Thema "Selbstständig als PB":
- Wie sieht das rechtlich mit Werbung aus? (Flyer, Zeitung usw.)
- Da ich (zwecks einfacherer Rechnungserstellung und Notizen der Gespräche) Daten meiner Klienten erhebe, benötige ich doch auch diesen DSGVO Papierkram, oder?
- Ist noch weiterer Papierkram bzgl. der Klienten zu beachten, den ich vll. vergessen hab?
LG
Nicole
Hallo Nicole,
sorry, dass eine Stellungnahme urlaubsbedingt erst jetzt erfolgt.
zu Deinen Fragen:
- Werbung PB aus rechtlicher Sicht: PB darf grundsätzlich werben, wobei die allgemein gültigen Grenzen einzuhalten sind
UWG
Heilmittelwerbegesetz
Keine Erfolgsversprechungen (OK wäre z.B.: „erfahrungsgemäß könnten folgende Maßnahmen hilfreich -gegebenenfalls ergänzen zu anderen Methoden – prophylaktisch und/oder begleitend zu einer Heilbehandlung durch eineN TerapeutenIn angewandt werden.
- Anwendbarkeit der DSGVO
Die DSGVO ist- wie bei jeglichem Geschäftsverkehr – grundsätzlich zu beachten. Sie fordert zwingend
Hinweise über gespeicherte und verwendete Daten,
Angaben, wozu und wie diese Daten erfasst und verwendet werden,
Belehrung über die Rechte der Betroffenen (z.B. Auskunfts- Löschungsrechte)
Mitteilung, wie und wo diese Daten verarbeitet werden (Papierform. Elektronisch uws.)
Diese Hinweise und Belehrungen sollten sinnvollerweise bereits in den Werbeflyern und/oder in der Homepage erfolgen.
- Weiterer Papierkram bezüglich der Patienten/Kunden:
Dringend Empfohlen: Anlegung einer „Kundenakte“ , aufgebaut wie eine Patientenakte incl. Regelmäßiger Aktualisierung und sicherer Verwahrung (Verschluss der Papierakte bzw. sichere elektronische Speicherung incl. Datensicherung).