also: Die Überwachung von medizinisch tätigen Praxen ist Aufgabe der einzelnen Bundesländer und dort jeweils in den Ländergesetzen über den "Öffentlichen Gesundheitsdienst" (ÖGDG des Landes XXXX)) geregelt. Mittlerweile haben viele Bundesländer für Heilpraxen (Ärzte, Heilpraktiker ,sektorale Heilpraktiker, Zahnärzte ...) eine Anzeigepflicht für Praxiseröffnung, Praxisschließung, Invasive Therapien, Arzneimittelherstellung usw. gesetzlich eingeführt und auch näher festgelegt, was im Einzelnen und wie anzuzeigen ist.
Ob, was und wie anzuzeigen ist, kann man/frau beim zuständigen Gesundheitsamt erfahren. Wer oder was dieses "Gesundheitsamt" ist, ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier einfach bei der Gemeinde, wo ihr praktiziert oder praktizieren wollt, telefonisch anfragen (in den Flächenländern sind dies zumeist die Landratsämter oder kreisfreien Städte).
Ganz liebe Grüße
Horst