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in den meisten Fällen geht es problemlos ohne Leistungsbeschreibung und man könnte sich mit einem Sachbearbeiter darüber auch streiten, das wäre aber dann Sache der Patienten.
Da es k e i n e Gebührenordnung gibt, sondern nur ein Leistungsverzeichnis ist es nicht zwingend vorgeschrieben.
Genau reg dich nicht auf... :-)
Ich würde jedoch hier dann eine Anlage nachreichen, in der du eine Leistungslegende angibst als "Ergänzung" zur Rechnung.
Liste alle Ziffern auf, die du angewendet hast und schreibe dazu, was du gemacht hast.
Notiere dir dann bei dem Patienten, das du das immer dazu gibst oder demnächst in der Rechnung aufnimmst.