Im letzten Kurs zum Thema Abmahnung. Eine solche kann ja bereits auf Verdacht ausgestellt werden und bringt somit keinen unbedingten Verstoß gegen ein Gesetz zwingend mit sich. Bekanntlich haben sich große Kanzleien auf dieses "Geschäft" spezialisiert und hoffen auf die Unwissenheit und Angst der Betroffenen vor der angedrohten Strafverfolgung. Da solche Schreiben so formuliert sind, dass bereits der Tatbestand des Verstoßes erwiesen ist und dieser nur durch Erklärung und Zahlung .... usw.
Stellt diese Praxis nicht in sich schon die Absicht dar, jemanden zu diffamieren, und fällt dies nicht auch unter den unlauteren Wettbewerb? Oder wird hier die Grenze nur im Falle von Mitbewerbern, die auf dem gemeinsamen Markt tätig sind, gezogen?
Danke im Voraus
LG
Michael