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entschuldige, aber diese Frage hatte ich nicht gesehen.
Als Berater darfst Du rein rechtlich gesehen normalerweise kein Bioresonanzmessgerät einsetzen. Denn Du erhältst von diesem Gerät Informationen, die einer Diagnose, also Laboranalysen, gleichen. Allerdings möchte ich noch dazu sagen, dass es auch je nach Gesundheitsamt unterschiedliche Auffassungen gibt. Es gibt Gesundheitsämter, die haben mit dem Einsatz von Bioresonanz- oder Oligoscangeräte überhaupt kein Problem. Andere verbieten es, wenn keine Heilerlaubnis vorhanden ist. Um ganz sicher zu gehen, bleibt Dir nur die Wahl nachzufragen oder nicht
Liebe Grüße Gudrun Die Ernährungsfrau vom Kochelsee