(23.04.2020, 22:55)Holistiker schrieb: Apropos Politker ... es wird immer doller ... Zitat:
§ 3 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 22. April 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 24. Oktober 2020 außer Kraft.
Berlin, den 21. April 2020
Der Senat von Berlin
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/...923511.php
Für die Geltung der Menschenrechte im Völkerrecht bildet der 26. Juni 1945 die entscheidende Zäsur, der Tag, an dem in San Francisco die 51 Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen (UN) die Charta der Weltorganisation annahmen. Im zweiten Absatz der Präambel der Charta bekräftigten die "Völker der Vereinten Nationen" ihren "Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an Würde und Wert der menschlichen Person, an die gleichen Rechte von Männern und Frauen". Gemäß Artikel 1 Nr. 3 der Charta ist es eines ihrer Ziele, "die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen". Seit dieser Zäsur ist der einzelne Staat nicht mehr der einzige Garant der Grund- und Menschenrechte seiner Angehörigen. Vielmehr wurde die völkerrechtliche Ordnung zum Anwalt des Individuums gegenüber den Staaten (und insbesondere dem jeweiligen Heimatstaat des Einzelnen) erhoben - an erster Stelle in den Interessen, die allen Menschen kraft ihres Menschseins gemeinsam sind: Leben, Gesundheit, Freiheit.
Quellle: https://www.bpb.de/apuz/30859/idee-und-a...elkerrecht
Die Bedeutung des Völkerrechts wird klar, wenn wir verstehen, dass unser Rechtssystem (basierend auf dem römischen Recht) hierarchisch angeordnet ist. Völkerrecht bricht nationales Recht! Das ist auch im GG verankert, im Art. 25.
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 25 S. 2 GG, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Bundesgesetzen vorgehen.
Es gilt darüberhinaus die eherne Regel aller Rechtssprechung: Recht kann nicht aus Unrecht entstehen!
Unser Problem ist einzig und allein systemimmanentes Denken, der Glauben an den Fernseher/Radio/Zeitungen und die uns vorgesetzten Sprechpuppen aka Experten et.al.. Ein Einzelner kann nur in letzter Selbstverteidigung mit großem Aufwand dieser Willkür widerstehen. Wer ist dazu schon bereit. Die wenigsten.
Eine grundsätzliche Veränderung zum Besseren könnte sich nur vollziehen, wenn eine Bewußtseinsänderung stattfände, die die Menschen befähigt, eigenständig und eingenverantwortlich zu denken und zu handeln. Und da sieht es leider sehr duster aus.
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.