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Verwirrt mich etwas mit dem Gewerbe, denn ich dachte HP ist IMMER Freiberuf (egal welche(s) Verfahren er/sie macht) laut Finanzamt und es wäre somit abrechnungstechnisch automatisch USt-befreit.
Zudem zur Abrechnung hier auch meine Frage:
Kann ich wenn ich mal Autogenes Training im Einzeltraining anbiete, dies auch als psychologische Therapie abrechnen auf der Rechnung, also "19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer" laut GebüH veranschlagen. Es gilt ja auch als Psychotherapie anerkannt ( laut Wikipedia z.B.: https://de.wikipedia.org/wiki/Autogenes_Training )
Machen das einige der hier bereits praktizierenden Entspannungstrainer? (Ich praktiziere noch nicht, daher weiß ich das alles nicht).