Eine Approbation ist in Deutschland eine staatliche Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut (also mit Psychologiestudium), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Apotheker oder Tierarzt.
Heilpraktiker bekommen eine Heilerlaubnis, und keine Approbation. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen uns daher zunächst nicht - ganz egal, was wir für ein Therapieverfahren gelernt haben.
Und im absoluten Einzelfall mit Nachweis, dass NIEMAND im Umkreis von 1,5 Std. sonst noch infrage käme und man selbst die einzige Person ist, die für diesen einen Patienten stimmig ausgebildet ist, dann zahlen sie nach Antragstellung, Berichtschreiben, Gutachten vom MdK als EINZELFALLENTSCHEID - und das wiederum ist dann so außergewöhnlich, dass das Verfahren zweitrangig ist, auch wenn man natürlich den Bericht in einem der Kassenverfahren schreiben muss.
Will sagen: Bei meiner Frage hier geht es eher um Wissen aneignen wollen fundiert - im Gebiet der Systemik.
Über Approbation brauchen wir uns keine Gedanken machen ;-)
Sonnige Grüße,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)