Es zeichnet sich allerdings eine Änderung der gesetzlichen Lage ab. Es soll so sein, dass der HP die Möglichkeit hat, für eine einmalige Anwendung verschreibungspflichtige Notfallmedikamente zu bevorraten, damit - wenn er einmal einen Notfall hat - er auch angemessen reagieren kann.
Bisher ist allerdings noch nichts entschieden. Und ob diese Änderung wirklich kommt, kann derzeit noch niemand sagen. Wir beobachten die Lage weiter. Sobald ich etwas Neues weiß, stelle ich es ins Forum.