herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
(27.03.2016, 16:16)Anja Flörke schrieb: Dann verstehe ich nicht, wo das Problem liegt... jetzt bin ich wohl zu blöd.
Unterbringung
lt. Psych-KG bei Selbst- und Fremdgefährdung
lt. BGB (Betreuung) bei Selbstfährdung
lt. StGb nach bereits erfolgter Straftat
So steht es im Gesetz.
Falls Deine Vorbereitungsunterlagen was anderes sagen sind sie wohl fehlerhaft.
Ich würde mich auf die originalen Gesetzestexte verlassen!
Liebe Anja,
meine schriftliche Prüfung in Köln steht kurz bevor (übermorgen).
Gilt das obige Zitat noch oder hat sich da für NRW etwas geändert seit 2016?
Hat vielleicht jemand im Forum ein Mindmap für das PsychKG NRW?
Ich wüsste gerne welche Punkte wirklich wichtig sind.