ich bin ganz neu bei IR. Da dein Seminar schon vorbei ist, nutze ich die Aufzeichnungen des Seminars im März diesen Jahres (2020) um mir das Wissen trotzdem anzueignen. Daher kann ich nicht live fragen und nutze nun hier dieses Forum:
Mein Ziel ist eine Praxis als Psychologische Berater und auch als Heilpraktiker für Psychotherapie.
Heilpraktiker geniessen eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grund §4 14a USTG. Dies ist möglich, wenn im Vorjahr kein Umsatz höher als 17500€ erzielt wurde und auch im laufenden Jahr kein Umsatz von 50.000€ erwartet wird.
PBs dagegen sind Umsatzsteuerpflichtig.
Ich möchte , wie gesagt, eine Praxis eröffnen und beide Tätigkeiten anbieten. Melde ich dann zwei Gewerbe an? Schreibe dann auch unterschiedliche Rechnungen, sollte ein Klient mit einer psychologischen Beratung anfangen und man erkennt nach einiger Zeit gemeinsam, dass eine therapeutische Behandlung notwendig ist.
Gruss
Marco