1. Als Generikum bezeichnet man den medikamentösen Wirkstoff, der in einer Arznei enthalten ist.
2. Man unterscheidet die Gruppen von Arzneimittel: frei verkäufliche, apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige und betäubungsmittelverodnungspflichtige Arzneimittel.
3. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen lediglich frei verkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente empfehlen oder verordnen.
4. „Große“ Heilpraktiker dürfen frei verkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente verordnen.
5. Arzneimittel nach dem Betäubungsmittelverordnungsgesetz dürfen auch vom HPP verordnet werden, allerdings auf einem speziellen Rezeptformular
Kann mir jemand erklären, warum 3 + 4 falsch sind?