Ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann:
Wenn man eine Anstellung als betrieblicher Gesundheitsmanager in einem Unternehmen bekommt und eine Zulassung als HP hat, darf man dann (natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber) die Mitarbeiter auch naturheilkundlich behandeln (Massagen, Akupunktur etc.)? Falls ja: Muss man das dann als HP-Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden? Wie sieht es mit der Haftung aus? Als Angestellter müsste man ja eigentlich keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen...
Danke und liebe Grüße
Mona