herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Hallo an alle!
In Vorbereitung zur mündlichen Überprüfung (HPP; Gesundheitsamt Frankfurt/Main) am 26.01.2020 stelle ich mir folgende Frage:
Behandlungen im "Umherziehen" sind laut HeilprG nicht erlaubt; genauso wenig "Fernbehandlungen".
Wie sieht es nun aktuell aus mit Video-Sprechstunden? Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten dürfen Video-Sprechstunden durchführen und mit Krankenkassen abrechnen. Psychol. Psychotherapeuten nutzen dafür eine spezielle Software.
Wie sieht es für HPs und HPPs aus?
DÜRFEN wir auch Video-Sprechstunden anbieten? Oder wäre das dann eine "Fernbehandlung"?