ich versuche mal, die deine Fragen zu beantworten. Ich hab vor Jahren u.a. im Betreuungsgericht gearbeitet und an das ein oder andere
kann ich mich erinnern. Wobei ich nicht weiß, ob sich zwischenzeitlich gesetzlich irgendwas verändert hat.
Normalerweise wird, um zu erkennen, ob eine Betreuung notwendig ist, ein psychologisches Gutachten erstellt. Die Betreuungsgerichte
haben meist Gutachter, die sie kontaktieren können. Meines Wissens wird auch der Hausarzt etc. mit einbezogen.
Danach wird entschieden, in welchen Bereichen (Gesundheitsfürsorge, Finanzen etc.) der Betroffene Betreuung benötigt. Nicht immer muss
in allen Bereichen des Lebens eine Betreuung stattfinden. Manche brauchen nur Unterstützung bei den Finanzen, manche bei der Gesundheitsfürsorge.
Wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dass der Betroffene Betreuung benötigt, kann eine Begutachtung auch unter "Zwang" stattfinden. Wie
das in der Realität aussieht, kann ich dir nicht sagen.
Wenn die Frau möchte, erfährt sie selbstverständlich, wer die Betreuung angeregt hat. Sie verliert ja nicht ihre Grundrechte o.ä. und hat das Recht,
über jeden Schritt informiert zu werden.
Wenn die Angehörigen die Übernahme der Betreuung ablehnen, wird ein gesetzlicher Betreuer festgelegt. Auch da haben die Gericht
entsprechende Fachleute an der Hand.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Kosten der Betreuung, wenn sie nicht von Angehörigen übernommen wird, evtl. aus dem Vermögen des zu Betreuenden
zu bezahlen ist. Der Staat übernimmt die Kosten nur, wenn bis auf einen kleinen Freibetrag kein Vermögen vorhanden ist.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Grüße
Sonja