also die Rechtslage, wie auch die offiziellen Anforderungen des Landratsamtes BHSW an die Zulassungsanforderungen zur HPP-Überprüfung haben sich nach meiner Stellungnahme von 2015 nicht geändert. Die dortige Formulierung (klaro, von einem Juristen formuliert) ist leider nicht unmittelbar für Laien verständlich, aber trotzdem eindeutig.
Zu Deiner Frage: Gehen wir freundlicherweise einfach von "missverständlich" aus. Also: Keine Panik!
Ganz liebe Grüße
Horst