ich werde auf gar keinen Fall in meiner Praxis Schnelltests anbieten. Vorher stelle ich den Praxisbetrieb ein. Ganz sicher!
Ich kenne aber Kollegen, die bieten solche Tests wohl an oder wollen Sie anbieten. Weil bisher durften HP glaub gar nicht testen. In den Testzentren aber wohl Hinz und Kunz zur Zeit. Deshalb bin ich mir über die Rechtslage nicht sicher. Aber die Frage stellt sich mir auch nicht, da ich diese Tests nicht anbieten werden. Bei Euch in der Schweiz ist das Ganze ja auch nochmals anders.
Wann das Spray zu früh eingestzt wird, muss ich auch nicht wissen, denn Asthmasprays sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Obliegt also der Verantwortung eines Arztes. Covid-Erkrankungen dürfen wir HP in Deutschland auch nicht behandeln. Wir sind prophylaktisch tätig. Sonst nicht.
Wo der Wirkstoff hergestellt wird weiß ich leider auch nicht.
Ja, liebe Esther ..... das war jetzt leider nicht sehr ergiebig diese Auskünfte. Aber mit was ich mich nicht befassen muss befasse ich mich auch nicht :-) Spart enorm Energie.
Liebe Grüße
Steffi