Die Zufälle und das Befinden des Kranken, während eines etwa vorgängigen Arzneigebrauchs, geben nicht das reine Bild der Krankheit; diejenigen Symptome und Beschwerden hingegen, welche er vor dem Gebrauche der Arzneien oder nach ihrer mehrtägigen Aussetzung litt, geben den ächten Grundbegriff von der ursprünglichen Gestalt der Krankheit, und vorzüglich diese muß der Arzt sich aufzeichnen. Er kann auch wohl, wenn die Krankheit langwierig ist, den Kranken, im Fall er bis jetzt noch Arznei genommen hatte, einige Tage ganz ohne Arznei lassen, oder ihm indeß etwas Unarzneiliches geben und bis dahin die genauere Prüfung der Krankheitszeichen verschieben, um die dauerhaften, unvermischten Symptome des alten Uebels in ihrer Reinheit aufzufassen und dannach ein untrügliches Bild von der Krankheit entwerfen zu können.
Es geben nur diejenigen Symptome die ursprüngliche Gestalt der Krankheit wieder, die ohne gleichzeitige Gabe einer Arznei auftreten, die also auch vorher schon bestanden. Zum Aufdecken/Wiederholen dieser Symptome muss der Kranke die Arznei eventuell einige Tage absetzen.
§ 92
Ist es aber eine schnell verlaufende Krankheit, und leidet ihr dringender Zustand keinen Verzug, so muß sich der Arzt mit dem, selbst von den Arzneien geänderten Krankheitszustande begnügen, wenn er die, vor dem Arzneigebrauche bemerkten Symptome nicht erfahren kann, - um wenigstens die gegenwärtige Gestalt des Uebels, das heißt, die mit der ursprünglichen Krankheit vereinigte Arzneikrankheit, welche durch die oft zweckwidrigen Mittel gewöhnlich beträchtlicher und gefährlicher als die ursprüngliche ist, und daher oft dringend eine zweckmäßige Hülfe erheischt, in ein Gesammtbild zusammenfassen und, damit der Kranke an der genommenen schädlichen Arznei nicht sterbe, mit einem passend homöopathischen Heilmittel besiegen zu können.
Dies kann nicht gelten für schnell verlaufende, vielleicht tödliche Erkrankungen. Hier muss der Arzt mit der Gesammtheit der Symptome aus ursprünglicher und hinzugetretener Arzneikrankheit arbeiten.
§ 93
Ist die Krankheit seit Kurzem, oder bei einem langwierigen Uebel, vor längerer Zeit durch ein merkwürdiges Ereigniß verursacht worden, so wird der Kranke - oder wenigstens die im Geheim befragten Angehörigen- es schon angehen, entweder von selbst und aus eignem Triebe oder auf eine behutsame Erkundigung 1).
1) Den etwanigen entehrenden Veranlassungen, welche der Kranke oder die Angehörigen nicht gern, wenigstens nicht von freien Stücken gestehen, muß der Arzt durch klügliche Wendungen der Fragen oder durch andere Privat-Erkundigungen auf die Spur zu kommen suchen. Dahin gehören: Vergiftung oder begonnener Selbstmord, Onanie, Ausschweifungen gewöhnlicher oder unnatürlicher Wohllust, Schwelgerei in Wein, Liqueuren, Punsch und andern hitzigen Getränken, Thee, oder Kaffee,- Schwelgen in Essen überhaupt oder in besonders schädlichen Speisen, - venerische oder Krätz-Ansteckung, unglückliche Liebe, Eifersucht, häußlicher Unfriede, Aergerniß, Gram über ein Familien-Unglück, erlittene Mißhandlungen, verbissene Rache, gekränkter Stolz, Zerrüttung der Vermögensumstände, - abergläubige Furcht, - Hunger- oder etwa ein Körpergebrechen an den Schamtheilen, ein Bruch, ein Vorfall u.s.w.
http://www.homeoint.org/books4/organon/index.htm
War ein bestimmtes Ereignis Auslöser für eine Erkrankung, gilt es dieses herauszufinden, eventuell auch durch Befragung der Angehörigen.
Ein Unheil an, das seine Herkunft schändet.
William Shakespeare
Patenkind von Andrea Rapp
Patin von Manuela und Tilly