bei mir wurde in der mündlichen Prüfung jetzt Bezug auf meine bei der Anmeldung angegebene Therapiemethode genommen.
Bei der Fallbeschreibung wollte die Psychotherapeutin wissen, wie ich da jetzt mit meiner eigenen Therapiemethode arbeiten würde.
Von daher ist es in meinen Augen schon gut und richtig, bei der Anmeldung nicht zu "flunkern" bzw. die Basiselemente einer Therapiemethode, die
man nach der Prüfung noch vertiefen oder erst erlernen möchte, zu wissen und auch zu wissen, wie und wo man sie einsetzen kann.
Liebe Grüße
Sonja