@Danke Frau Richter ( oder darf ich Isolde schreiben?) für die Beantwortung meiner Fragen.
Nun sehe ich schon viel klarer.
Es gibt hier so viele interessante Ausbildungen und Kurse.
@Alle
Mit der Frage was macht man wegen der ungeschützten Berufsbezeichnung, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt.
Also mir geht es eher darum, ob die Schule evtl mit einem Verband zusammenarbeitet, der die gute PB Ausbildung hier anerkennt, so dass dies ein Qualitätsmerkmal für Klienten sein kann.
Anders ausgedrückt jeder darf sich ja theoretisch PB nennen und könnte sich ein Zertifikat ausdrucken und an manchen Schulen ist die Ausbildung qualitativ naja. Da wollte ich fragen ob es da z.B. eine Anerkennung durch einen Verband gibt. Wie bei Geistheilern, die sich durch den DGH zertifizieren lassen oder bereits bei einer DGH zertifizierten Schule abgeschlossen haben.
Viele buchen ja den PB zusammen mit HPP, dann kriegt man etwas Vergünstigung das gilt nur bei gleichzeitig Buchung oder? Wenn man sich später entscheidet nicht?
Den HPP kann man nicht machen, wenn man selber in psychotherapeutischer Behandlung ist dann wird man wohl eher nicht zur Prüfung zugelassen? Und zusätzlich noch physisch chronisch krank?
Liebe Grüße
Claudia