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Rechtliches zur Berufsausübung
#9
Hallo Volker,

Wording: Es gibt soweit ich weiß, kein bestimmtes "Vokabular" für Spirituelle Berater. Das Problem ist überhaupt, dass im englischsprachigen Bereich medizinische Fachbegriffe sehr gerne in einen spirituellen, bzw. "esoterischen" Kontext gesetzt werden, weil das meist modern und bahnbrechend klingt. (Quantenheilung, Psy-Chirurgie, Theta-Healing etc.) Ich kenne mich leider nicht damit aus, welche Auflagen es mitunter in den USA, bzw. UK und anderen englischsprachigen Ländern in Bezug auf alternative Heilmethoden gibt. Es ist aber wohl kaum einheitlich geregelt und der Buchmarkt wiederum nimmt gerne jedes Wording, das gutes Marketing verspricht. Ein deutschsprachiger Verlag nimmt in den meisten Fällen lieber einen bereits erfolgreichen englischsprachigen Autor und lässt diesen übersetzen, als ein Risiko mit einem noch unbekannten deutschsprachigen Autor einzugehen. Alleine schon deshalb ist unser Buchmarkt überflutet von übersetzten Titeln im esoterischen und spirituellen Bereich. Buchverleger müssen sich nicht an jene Regeln halten, wie eben HPs, HPPs. psychologische und eben spirituelle Berater. Daher haben Berater leider schlechte Karten, weil sie nicht diese bahnbrechend wirkenden Wortkombinationen nützen dürfen und vor allem auch keine Heilungsversprechen machen dürfen, was man im Gegenzug z.B. problemlos in vielen Buchtiteln findet.

Otto Normalverbraucher sieht also diese bahnbrechend klingenden Heilversprechen im Buchladen und frägt sich dann, warum das niemand in Deutschland anbietet? (und reist dann dafür vielleicht noch ins Ausland um das zu erfahren oder gar zu erlernen). Blöd, ist aber leider so.

Englisch: Generell glaube ich deshalb, dass Du auf englisch unter Umständen weniger Probleme bekommen solltest, als in der deutschen Sprache. Doch wichtig ist noch die Frage, welches Unternehmen Deine Website hostet? Ist es in der EU bzw. Deutschland, dann können selbst für den englischen Text die deutschen Auflagen gelten. Ich würde fast empfehlen für Deine englische Seite einen eigenen Host im englischsprachigen Raum zu suchen, allein schon deshalb, dass Deine Klienten in den USA einen schnelleren Seitenaufbau haben. (Man würde es nicht glauben, aber langsame Seiten, schrecken sehr viele potenzielle Kunden ab).

Trance: Wie ich meine, sollte das kein Problem sein, dieses Wort zu verwenden. Vielleicht frägst Du da mal meine Kollegin Daniela Starke, die ja auch Kurse in diese Richtung anbietet.

Rechtlicher Beistand: Da bin ich jetzt ehrlich gesagt auch überfragt, aber ich meine, dass es im Netz spezifische Angebote für HPs gibt, google mal..

Freiberuflichkeit: Soweit ich weiß, MUSS man ein Gewerbe anmelden, wenn man als HP arbeiten möchte. Aber da kennt sich unser Horst aus dem Büro am besten aus.

Ich hoffe Ich konnte Dir helfen. Was ich hier festgehalten habe ist mein derzeitiger Wissenstand, aber ich bin kein Experte und ich kann mich auch irren. Frage bitte alles auch immer noch bei einem Rechtsexperten nach.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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Nachrichten in diesem Thema
Rechtliches zur Berufsausübung - von Attila - 28.09.2021, 11:47
RE: Rechtliches zur Berufsausübung - von Attila - 04.10.2021, 13:47

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