das Behandlungsverbot bei Meningitis gilt dies ausschliesslich, wenn die Meningitiden durch den Hämophilus influenzae, Fsme-Virus sowie Meningokokken ausgelöst wird? Also nicht bei Infektion durch z.b Candidapilz oder Protozoen nicht? Reicht hier der Verweis auf die Sorgfaltspflicht, dass man den Pat.zum Schulmediziner schickt in der Prüfung trotz der Schwere d. Erkrankung?
Vielen Dank vorab, liebe Grüsse Susi