das beantwortet meine Fragen schon recht gut.
Ich würde es nach etwas Nachforschung auch so verstehen, dass jeder behandelnde Arzt mit Verdacht zur Meldung verpflichtet ist.
In diesem besonderen Fall geht die Initiative nicht von der betroffenen Patientin aus,
aber nach meinem Verständnis, ist der Arzt, unabhängig von der Meinung bzw. Zustmmung des Patienten zur Meldung verplfichtet.
Ich habe demzufolge einen Arzt auf seine Verpflichtung aufmerksam gemacht, mal sehen ob ich eine Rückmeldung bekomme.