danke für deine Vorstellung.
In Rheinland-Pfalz darfst du auch sektoral eingeschränkt als HPP einen Teilbereich der Homöopathie anwenden, wenn du bereits Arzthelferin bist, hast du überlegt eventuell direkt den HP mit der uneingeschränkten Zulassung zu machen und dein Spektrum größer zu machen?