ich beantworte diese Frage jetzt hier auch noch, falls auch noch andere Mitlernende dieselbe Frage haben:
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Das Betreuungsgesetz greift immer dann, wenn jemand unter Betreuung steht. Logischerweise sonst nicht.
Bei Eigen-oder Fremdgefährdung kann ein Mensch nach Richterentscheid gegen seinen Willen festgehalten werden.
Denk an einen mit einer Axt bewaffneten Typen im Einkaufszentrum. Der muss ja nicht unter Betreuung stehen, damit man ihn festnehmen kann.
Also wenn Gefahr besteht für irgendein Leben - seines oder fremdes, dann gilt, dass ein Richter binnen 24 Std. entscheiden muss. Anregen kann das jeder Mensch. Bei einem Amoklauf z.B. ein Passant per Handyanruf bei der Polizei! Gefahr ist immer Gefahr - das kann jeder anregen, aber nur ein Richter entscheiden.
Ich hoffe, das hilft dir weiter :-)
Liebe Grüße,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)