ich habe mit zwei Gesundheitsämtern in meiner Umgebung gesprochen, zum einen mit dem GA Krefeld (zuständig u.a. für den Kreis Mettmann, Düsseldorf) und dem GA Solingen (zuständig für Solingen, Wuppertal, Remscheid).
Beide Ämter geben folgende Voraussetzungen an, die zu einer erfolgreichen Überprüfung nach Aktenlage führen kann:
- Nachweis einer erfolgreichen psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision, bspw. in einem Klinikum.
oder
- Ein abgeschlossenes Psychologiestudium (mit entsprechendem Schwerpunkt in klinischer Psychologie).
Grundsätzliche Bedingungen, wie z.B. Wohnsitz oder mit welchen Unterlagen eine Überprüfung nach Aktenlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden kann, sind im Einzelfall zu erfragen.
Herzliche Grüße
Oliver